Corona-Update

Corona-Update 17.12.2020

Wichtiger Hinweis: Informationen zur rechtlichen Lage in diesem Beitrag können ggf. veraltet sein. Bitte beachten Sie die aktuellen Anweisungen der zuständigen Behörden.

Liebe Geschwister,

nachdem die Landesregierung am 16. Dezember eine neue Corona-Verordnung erlassen hat mit dem uns inzwischen bekannten Ansinnen, die Infektionsgefahr wirksam zu reduzieren durch verstärkte Kontakteinschränkungen, gibt es inzwischen auch von der Württ. Landeskirche entsprechende Hinweise gerade auch für die Gottesdienste in ihrem Rahmen.

Die Regelungen der Landesregierung gelten vorerst bis 10. Januar 2021.
Wir versuchen hier, die für unsere Gemeindearbeit und für unsere Gottesdienste wichtigsten Dinge zusammenzufassen in der Hoffnung, dass wir manchen von euch die Arbeit ersparen.


Die Landesregierung schreibt vor:

1) Es gilt tagsüber von 5 Uhr bis 20 Uhr eine Ausgangsbeschränkung und eine strengere Ausgangsbeschränkung nachts von 20 Uhr bis 5 Uhr.Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist nur bei Vorlage triftiger Gründe gestattet.
Solche sind nachts:

  • Berufsausübung, Besuch von Schulen, Kitas und Veranstaltungen des Studienbetriebs
  • Arztbesuche, auch Tierarztbesuche
  • Begleitung Minderjähriger, Sterbender, unterstützungsbedürftiger Personen
  • Besuch von religiösen Veranstaltungen

Tagsüber kommen noch folgende Gründe dazu, die einen Aufenthalt außerhalb der Wohnung erlauben:

  • Die Wegstrecke zu Treffen mit bis zu 5 Personen aus maximal zwei Haushalten (Kinder bis 14 Jahren zählen dabei nicht mit)
  • Einkauf in Läden für den täglichen Bedarf
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft (allein, mit dem eigenen Haushalt oder maximal einer weiteren Person. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14Jahre zählen dabei nicht mit)

2) Der Betrieb von Kindergärten und ähnlichem ist untersagt. Präsenzunterricht an Schulen ist (mit wenigen Ausnahmen) eingestellt.

3) Für Veranstaltungen zur Religionsausübung und Trauerfeiern/Begräbnissen gilt:

  • Gemeindegesang in geschlossenen Räumen ist untersagt.
  • Die Besucher (ab 6 Jahre) müssen während der Veranstaltung eine Maske tragen.
  • Die bekannten Hygieneanforderungen (§4 CoronaVO) sind einzuhalten, ein Hygienekonzept muss vorhanden sein.
  • Wenn eine Auslastung der räumlichen Kapazitäten erwartet werden kann, muss eine vorherige Anmeldung der Besucher erfolgt sein.

Von Seiten der Landeskirche kommen folgende Regeln, die uns eine Orientierung geben können:

1) Der Gottesdienst muss nicht gefeiert werden, wenn die Feier von Gottesdiensten als nicht verantwortbar erscheint, z.B. aufgrund der Größe des Gottesdienstraumes, mangelnde Lüftungsmöglichkeit…

2) Bis zu einer 7-Tages-Inzidenz unter 200/100.000 Einwohner:

  • Teilnehmerzahl ist auf 200 Personen begrenzt
    • Anmeldesystem ist vorzusehen
    • Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden
    • Gemeindegesang ist untersagt
    • Stellvertretendes Singen und Musizieren ist in geschlossenen Räumen nur in kleiner Formation zulässig (maximal Quintett).
    • Gottesdienste sollen möglichst so gelegt werden, dass Gottesdienstbesucher vor Eintritt der Ausgangssperre um 20.00 Uhr zuhause sein können. Davon kann bei den Gottesdiensten am Heiligen Abend abgesehen werden.

3) Bei einer 7-Tages-Inzidenz ab 200/100.000 Einwohner gilt darüber hinaus:

  • Gottesdienste möglichst in digitalen Formaten anbieten.
  • Kein Abendmahl. Außer es sind nur sehr wenige Teilnehmer dabei.

  4) Bei einer 7-Tages-Inzidenz ab 300/100.000 Einwohner

  • Keine Gottesdienste möglich.

Empfehlungen für Christusbund-Gemeinden und -Gemeinschaften

Die Vorgaben der Landesregierung sind für uns verbindlich. Die Regeln der Kirche bieten uns eine gute Orientierung. Deshalb empfehlen wir für Christusbund-Gemeinden und -Gemeinschaften während dieser Zeit des verstärkten Lockdowns (also bis mind. 10. Januar):

1) Wir feiern Gottesdienst mit den gleichen Regeln wie seither auch und nehmen die Regeln neu ernst:

  • Abstand von 1,5 m zwischen Haushalten.
  • Maske tragen während der ganzen Veranstaltung.
  • Vor und nach dem Gottesdienst darf es keine „Ansammlungen“ mehr geben.
  • Kein Gemeindegesang.
  • Ein Musikteam (max. fünf Personen) kann singen – und proben. Auch hier achten wir auf den nötigen Abstand von möglichst mind. 1,5 m zwischen den Musikern und mind. 2 m Abstand von Sängern. Einspielen von Liedern ist auch eine gute Möglichkeit.

2) Sonntagsschule

  • Nach Möglichkeit Abstand von 1,5 m.
  • Maske ab 6 Jahren.
  • Mitarbeiter tragen Maske. Außer beim Erzählen der Geschichte und beim Gebet.

3) Jungschar, Kinderstunde, Teenkreis, Jugendkreis

  • Auszug aus dem aktuellen EJW-Rundbrief:
    „Da nun auch Kitas und Schulen geschlossen werden, ist die Kinder- und Jugendarbeit in Präsenz auch nicht mehr möglich“.
  • Wir empfehlen, uns an diese Vorgabe zu halten. Da nun sowieso die Weihnachtsferien kommen, werden die meisten Kinder- und Jugendgruppen pausieren.

4) Ein Livestream-Angebot der Gottesdienste besonders auch zu Weihnachten ist wohl für die meisten selbstverständlich geworden. Wer das nicht anbieten kann, empfehle doch den Livestream der nächsten/einer anderen Christusbund-Gemeinde. Natürlich gibt es viele Heiligabend-Gottesdienste im Internet. Viele freuen sich aber doch, wenn sie die Möglichkeit haben, einem Gottesdienst beizuwohnen, bei dem sie die Gottesdienstleiter, die Musiker und den Prediger kennen. In einer Zeit, in der sich manche einsam fühlen, wollen wir so ein Stück „Heimat“ ermöglichen.

5) Orientierung am Umfeld:
Zu bedenken wäre sicher, wie der Lockdown am Ort der Gemeinde gelebt wird. Hier kommt auch die Frage auf, wie die Menschen aus unserem Ort uns wahrnehmen. Fährt die Kommune und die Kirchengemeinde alles weitgehend zurück, und wir „ziehen unser Programm durch“, kann das ein Zeugnis für Jesus sein. Es kann uns aber auch in ganz schlechtem und rücksichtslosem Licht erscheinen lassen. Da ist Weisheit der Verantwortlichen in unseren Gemeinden gefragt!


Wichtig ist, wie immer in dieser Frage: Die Verantwortlichen in der Gemeinde müssen entscheiden, wie sie die Gemeinde durch diese Corona-Krise lenken. Gleichzeitig denken wir daran, dass jedes Verhalten vor Ort im „Ernstfall“ eines Infektionsgeschehens auch Auswirkungen auf unseren ganzen Verband hat.

Wie gut ist es zu wissen, dass Weihnachten nicht ausfällt. Wir werden wohl zurückgeführt auf das Allerwesentlichste: Jesus, der Heiland, kommt zu uns. Zu jedem einzelnen. Und am Ende ist die Freude dann doch da, die allem Volk widerfahren wird! Dieses Wunder trauen wir Jesus zu, auch in dieser jetzigen, schwierigen Lage.

Seid ganz herzlich gegrüßt und dem Herrn Jesus anbefohlen. Allen eine gesegnete Adventszeit und ein ebensolches Christfest!

Eure
Klaus und Matthias und der ganze Christusbund-Verbands-Vorstand