Monatsthema: 4 Mose: Von Gott geleitet durch die Wüste
Predigtthema: Sich bergen, wo Gott uns birgt. Nirgends sonst.
Gottesdienst Einleitung: Psalm 61,1-5 oder Jer 16,19-21
Die Erarbeitung dieser Predigt erfordert etliche Stunden an Vorbereitung. Zu eurer Unterstützung enthält diese Predigthilfe deshalb Hinweise für eure Verkündigung, ersetzt aber nicht euer eigenständiges Erarbeiten des Bibeltextes. Bei der Vorbereitung dieser Predigt suchen wir nach dem, was der Herr über den Predigttext durch uns sagen will, denn wir verkündigen nur die Botschaft, die uns persönlich auf der Basis des Predigttextes aufs Herz gelegt wird. Nur wo der Herr uns das Herz gefüllt hat, da haben wir etwas zu sagen, da nur dann gilt: „Wer euch hört, hört mich“ (Lk 10,16a)!
- Sehen, was dasteht
Verschiedene Bibelübersetzungen um mit dem Predigttext vertraut zu werden findet man z.B. unter www.bibleserver.com (Luther 1984 / Revidierte Elberfelder Bibel / Hoffnung für alle / Schlachter 2000 / Neue Genfer Übersetzung / Gute Nachricht Bibel / Einheitsübersetzung / Neues Leben Bibel / Neue Evangelistische Übersetzung).
1.1 Allgemeine Hinweise zum Predigttext
Wir kommen nun zum letzten Abschnitt unserer Predigttextreihe aus dem 4. Buch Mose unter dem Thema: Von Gott geleitet durch die Wüste.
Erinnern wir uns nochmals an die vergangenen Wochen:
- Segnen, was Gott segnet. Sonst nichts. à Mit Gott gegen Gewalten und Mächte.
- Reden, was Gott redet. Sonst nichts. àGottes Wort und Zusagen stehen fest.
- Führen, wie Gott führt. Nicht anders. à Neuer Anfang für die nächste Generation.
Im letzten Abschnitt geht es um
- Sich bergen, wo Gott uns birgt. Nirgends sonst. à Ort des Schutzes Gottes.
In 4Mose 30-35 wird nun berichtet, wie Gott das Volk auf den Einzug ins verheißene Land vorbereitet. Noch lagert es sich in der Ebene Moab und bekommt die letzten Anweisungen vor dem Einzug. In 4Mose 35 gab Gott Anweisung, dass wenn sie ins Land Kanaan eingezogen sind, sie eine Rechtsordnung einführen sollen. Das ganze Land soll in 12 Gebiete nach den Stämmen Israels aufgeteilt werden. Da die Leviten kein Anrecht auf ein eigenes Stammgebiet hatten (vgl.4Mo 18,20-24; 5Mo 10,9ff) sollten sie dafür aber insgesamt 48 Levitenstädte in den Stammgebieten ihrer Brüder erhalten. Darunter sollten auch sechs besondere Freistädte sein, die als ein wichtiges Rechtsinstitut eingerichtet werden sollten, damit einem möglichen Totschläger Rechtsschutz vor seinen Anklägern und Bluträchern zugesichert würde.
Damit war klar, der Einzug ins Land Kanaan bedeutete weder das Ende der Sünde noch würde Kanaan der zukünftige Himmel auf Erden sein. Das verheißene Land war also kein Ort, der frei von Verbrechen, Straftaten, Morden oder gar Sünde war. Vielmehr sollte es ein Land werden, in dem das Recht nach Gottes Maßstäben über dem Sünder und Totschläger gesprochen werden sollte.
- Daher lassen sich hier wunderbare Anwendungen auf die Gemeinde übertragen, die weder frei von Sündern noch von Sünde ist, aber in der der Sünder einen Rechtsschutz genießt, weil es einen Ort der Zuflucht für ihn gibt.
Die Freistädte sind eine wunderbare Einrichtung, die Gottes Gnade und Vorsorge zum Ausdruck bringen und das in doppelter Hinsicht.
- Die Vorsorge für die Leviten, die kein eigenes Stammgebiet erhalten sollten, aber dafür von den anderen Stämmen eine gewisse Anzahl von Städten mit ihren Bezirken und Weideflächen bekommen sollten.
- Die Gnade für die Totschläger, die in den Freistädten Zuflucht und Schutz unter dem dort lebenden Hohenpriester fanden.
Fazit: Die Zufluchtsstätte als Ort des Schutzes Gottes! (Vgl. Ps 46,2; 61,4-5; Jes 25,4; Jer 16,19)
1.2 Hilfen zum Verständnis des Predigttextes
Maier, Gerhard, Wuppertaler Studienbibel, „Das vierte Buch Mose“, Brockhaus Verlag
Wiersbe, Warren.W, „Sei zuverlässig“ Studien des Alten Testamentes 4Mo 35, CLV
Mackintosh, C.H., „Die fünf Bücher Mose- Gedanken zum 4.Buch Mose“, CSV
Walvoord, Roy B Zuck „Das Alte Testament erklärt und ausgelegt“ Band 1, Hänssler
1.3 Anmerkungen zum Verständnis des Predigttextes
Eine kurze Einteilung des Kapitels verhilft zu einem inhaltlichen Überblick:
4Mo 35,1-8 42 plus sechs Levitenstädte als Erbteil für den Stamm Levi
4Mo 35,9-15 Begründung und geografische Anordnung der Zufluchtsstätten
4Mo 35,16-21 Rechtliche Regelung für den absichtlichen Totschläger (Mord)
4Mo 35,22-29 Rechtliche Regelung bei fahrlässiger und unbeabsichtigter Tötung
4Mo 35,30-34 Beweis- und Zeugnispflicht der Ankläger gegenüber dem Totschläger
Schwerpunkt der Auslegung liegt auf den Freistädten 4Mo 35,9-15 + 22-29.
Weitere Bibelstellen dazu sind: 5Mo 4,41-43; Jos 20,1-9
4Mo 35,1-8 42 plus sechs Levitenstädte als Erbteil für den Stamm Levi
Die Leviten bekommen eine bestimmte Anzahl Städte zugeordnet. Dazu gehört ihnen jeweils genügend Weideplätzen direkt außerhalb der Stadtmauer, um die Opfertiere zu hüten, die für den Priesterdienst notwendig sind.
Sechs Freistädte wurden besonders als Zufluchtsorte für Totschläger festgelegt. Alle Orte wurden den Leviten von den Stammgebieten entsprechend ihrer Größe geschenkt. So musste ein Stamm z.B. im Verhältnis zu anderen Stämmen mehr oder weniger abgeben.
4Mo 35,9-15 Begründung und geografische Anordnung der Zufluchtsstätten
Eine dringende Notwendigkeit – wir alle sind auf der Flucht vor unserer Sünde
Wir kennen das heute weniger, aber früher waren die Städte alle mit einer Stadt- bzw. Schutzmauer umgeben. Städte waren somit per Definition Schutzorte. Das hebr. Wort für Stadt (`iyr) bedeutet ein Ort, der bewacht wird. Eine Stätte die gegen Aufstände, Angst und Terror Schutz bot.
Die sechs von Gott bestimmten Freistädte waren Zufluchts- und Bergungsorte – besonders für Menschen, die vor der Rache ihrer Ankläger auf der Flucht waren. Englische Bibeln übersetzten hier „cities für refuge“, was es gut ausdrückt. Diese Levitenstädte waren Orte für flüchtende Menschen, die auf der Suche nach Asyl waren. Asyl bedeutet Zufluchtsort, Schutz vor Gefahr und Verfolgung. Das Verb „asylos“ (latein) kann auch mit „unantastbar“ oder „unausraubbar“ übersetzt werden.
Ein Ort des Gerichts – das Recht auf ein gerechtes Urteil
Ein Totschläger, der auf der Flucht vor der Rache des Bluträchers war, bekam also ein unantastbares Asylrecht. In der damaligen Kultur lag das Recht auf Rache bei den Angehörigen. Wer z.B. den Mörder eines Verwandten auf der Flucht erwischte, konnte diesen ohne Gerichtsurteil töten und sich an ihm rächen, ganz gleich ob der Tatvorgang aus Versehen oder vorsätzlich geschah. Vgl. 4Mo 35,6+9-15; 5Mo 19,4-6
Der Schutz wurde gewährt, galt allerdings nur dem, der unter der Rache des Bluträchers stand (5Mo 19,6) und wer unbeabsichtigt einen Totschlag begangen hatte (4Mo 35,11).
Der Zufluchtsort garantierte dem Totschläger somit ein gerechtes und faires Urteil.
Die Vorgehensweise: Der Totschläger musste sein Anliegen vor den Ältesten am Stadttor vortragen und sich dazu bekennen. Bis zur Gerichtsverhandlung galt die Unschuldsvermutung. Nach der Verhandlung und Anhörung vor zwei bis drei Zeugen entschied die Gemeinde (nicht die Ältesten allein) über das Asylrecht und den weiteren Aufenthalt in der Freistadt, bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters.
Ein Ort der Nähe – die gute Erreichbarkeit der Zufluchtsorte
Gott gab Anweisung, dass diese sechs Freistädte durch drei Merkmale gut und schnell erreichbar waren:
… durch ihre geografische Anordnung 4Mo 35,14
- Sie sollten möglichst für jeden nah und gut erreichbar sein und wurden daher gut von Norden nach Süden verteilt und jeweils drei im Westen und Osten.
- Siehe Karte in Walvoord, Roy B Zuck „Das Alte Testament erklärt und ausgelegt“ Band 1, Hänssler unter 4.Mose 35.
… durch gebahnte Wege 5Mo 19,3
- Sie sollten sich breite und gute Wege zu den Städten machen.
- Hindernisse sollten somit aus dem Weg geräumt werden.
… Zufluchtsorte lagen innerhalb und außerhalb des Landes
- Sie waren für Einheimische und auch für Ausländer gedacht 35,15
- Für die, die aus dem Land flohen und für die, die Richtung des Landes flohen
4Mo 35,16-21 Rechtliche Regelung für den absichtlichen Totschläger (Mord)
Für Totschläger, die absichtlich einen Mord begangen hatten, war das Urteil unumgänglich. Sie standen unter dem Todesurteil – allerdings durften sie nicht ohne einen fairen Gerichtsprozess mit weniger als zwei Zeugen zum Tode verurteilt werden (Vgl. 4Mo 35,30-34). Dabei wurden folgende Merkmal berücksichtigt:
- Der bewusste Gebrauch von Gegenständen (Eisen, Stein, Holz) als Mordwerkzeug – zeigt immer eine unkontrollierte und maßlose Gewalt.
- Die Motivation, aus der die Tat kam (Hass, Vorsatz, Feindschaft) – zeigt immer die abgrundtiefe Verdorbenheit des Menschen
Hier steht Gottes Urteil fest: Die Seele, welche sündigt, steht unausweichlich unter dem Gericht (Vgl. Rö 6,23; Hes 18,4).
4Mo 35,22-29 Rechtliche Regelung bei unbeabsichtigter Tötung
Auch dieser Totschläger steht unter dem Gericht, aber seine Tat bestand weder aus Hass, Feindschaft noch aus Vorsatz – daher wird er aus der Hand des Bluträchers errettet.
Ein Ort der Vorsorge Gottes – der Zufluchtsort der Gnade
Der Schutz galt für Menschen, die unbeabsichtigt einen Totschlag begangen haben und unter der Anordnung Gottes Schutz suchten. Vgl. Heb 6,18-19; 2Sam 22,3; Jes 25,4
Die Freistädte sind ein Vorbild auf die Rettung in Jesus Christus, aber auch auf die Folgen der Sünde.
Zuflucht, Rettung und Gnade gab es nur
- unter dem Schutz des Hohenpriesters, so lange er lebte,
- unter dem Schutz des Altares, wo das Sühnopfer für den Sünder starb.
Wie der Totschläger vor der Blutrache flieht, so auch der Sünder
a) vor dem Fluch, der jeden Gesetzesübertreter traf 5Mo 27,26; Gal 3,10
b) vor der Gerechtigkeit Gottes 2 Mo 34,7
c) vor den Folgen der Sünde Heb 10,26-27
d) vor dem kommenden Zorn 1Thes 1,10
e) vor der durch die Sünden verursachten Schuld vor Gott Rö 3,19;
f) vor der Herrschaft der Sünde Rö 6,12+14+19
g) vor Satan und seiner furchtbaren Macht Kol 1,13
Ein Ort der Sicherheit – der Zufluchtsort als Wohnung mit Bleiberecht
Solange der Totschläger in der Freistadt blieb, befand er sich unter dem Schutz. Der Schutz galt damals nur solange der Hohepriester lebte. Das ist ein wichtiger Unterschied zum wahren Hohenpriester aus dem Hebräerbrief (Heb 7,25), der ewig lebt und daher uns ewig Schutz bietet. Aber dieser Hohepriester war die Garantie des Lebens.
Wenn der Sünder aus der Zufluchtsstätte floh, sich vom Altar Gottes entfernte und nicht mehr in der Nähe des Hohenpriesters sich aufhielt, entzog er sich selbst dem so sicheren Schutz – die Rache des Bluträchers kann ihn wieder ereilen. Schutz wurde nur gewährt durch das Bleiben am Hohenpriester (vgl. Joh 15)!
Ein Ort der Heiligkeit – der Zufluchtsort den man nicht kaufen kann
Mord war ein schweres Verbrechen. Dafür gab es keine Möglichkeit sich freizukaufen. Das Leben ist so viel mehr wert als Geld, dass kein Lösegeld bezahlt werden könnte und durfte (vg. Ps 49,8-9).
- Verstehen, worum es geht
2.1 Hinweise für hermeneutische Überlegungen (Auslegung)
Die Bibel berichtet uns von einem Asylrecht im Alten Testament. Sowohl für Flüchtlinge als auch für Straftäter, die vor ihren Rächern fliehen, wie in diesem Fall. Die biblischen Anweisungen für Schutzsuchende sind von Gott für eine gesund funktionierende Gesellschaft im Volk Israel unter einer gerechten Rechtsprechung eingeführt worden. Schließlich sollte Israel auch ein Vorbild und Zeugnis in der Rechtsprechung für die Nationen sein.
Gleichzeitig offenbart uns Gott auch ein wunderbares Prinzip der Erlösung. Wie nämlich schutzsuchende Menschen, die auf der Flucht wegen ihrer Sünde durchs Leben fliehen, unter Gottes Anweisung Zuflucht in der Gemeinde Jesu finden können.
Gemeinde soll eine Zufluchtsstätte für Sünde sein.
- sie soll gut für jeden erreichbar sein
- die Wege dahin sollen gut erkennbar und gebahnt sein
- Menschen sollen darin Annahme, Vergebung und Schutz finden
- sie brauchen unbedingt eine Begegnung mit dem Hohenpriester (Jesus Christus)
- sie sollen sich an den Altar des Kreuzes klammern, damit ihnen das Erlösungswerk von Golgatha bewusst wird und sie es sich zu eigen machen
- sie sollen Gewissheit und Sicherheit durch Jesus den wahren Hohepriester bekommen, der Vergebung, Versöhnung und Schutz vor der Strafe gibt
- Zufluchtsstätten liegen innerhalb und außerhalb der Gemeinde
- Für fromme und gläubige Menschen, die innerhalb der Gemeinde leben oder großwerden. Auch sie benötigen Vergebung ihrer Sünden und Jesus als ihren persönlichen Zufluchtsort.
- Für ungläubige Menschen und Heiden, die in Sünde leben und sonst keinen Bezug zur Gemeinde haben. Auch ihnen begegnet Gott in Jesus außerhalb der Gemeinde und ruft sie zur Umkehr.
2.2 Hinweise für situative Überlegungen (Predigtanlass)
Viele Menschen befinden sich gerade auf der Flucht, weil sie vor Hass und Gewalt aus ihren Heimatländern fliehen und um ihr Leben bangen müssen. Es spielen sich unglaubliche und tragische Geschichten ab. Mütter, Kinder, Familienväter werden heimatlos, sind traumatisiert und suchen einen Ort der Ruhe, des Frieden, der Geborgenheit. Viele von diesen sind unschuldig oder sind durch unglückliche Umstände in diese Situation geraten. Wo finden diese Menschen Zuflucht und Asyl?
Geht es wieder nicht genauso. Manch einer von uns ist auf der Flucht, hat sich versehentlich oder absichtlich etwas zu Schulden kommen lassen und findet keine Ruhe mehr. Viele Menschen sind auf der Flucht vor Sünde, Ungerechtigkeit, Angst, Hass, Missbrauch usw..
Der Corona-Virus, der wie eine Seuche sich weltweit verbreitet, treibt Menschen in eine Hoffnungslosigkeit, Hysterie, zu Hamsterkäufen bis hin zu Einbrüchen in Krankenhäuser und Diebstahl von Desinfektionsmittel auf Säuglingsstationen. Der Mensch ist bereit alles zu tun, um sein Leben zu retten und vermag es doch nicht.
2.3 Hinweise für homiletische Überlegungen (Anwendung)
Hier einige Gedanken für die Anwendung der Freistätte für das Heil und die Rettung in Christus mit Neutestamentlichen Stellen.
- Eine göttliche Stiftung – Gott selbst war Urheber 4Mo 35,9-10
Vgl. Joh 3,16; Eph 2,4; Rö 5,8; Hos 11,9; Mich 7,18
- Ein Rettungsangebot Gottes – es gilt jedem Menschen 4Mo 35,15
Vgl. Rö 3,22-23; 10,12; Joh 3,16-17; Off 22,17, 1Tim 2,4
- Ihre Lage – für alle zugänglich
- a) von jedem Ort aus im Lande war eine der sechs Städte schnell erreichbar 4Mo 35,15
Rö 10,8; Jes 46;12-13; Joh 10,9; Rö 10,13
b) die meisten waren auf Hügeln errichtet: „ erhöht“ Jos 20,7-8
Joh 12,32
c) die Wege waren in gutem Zustand und deutlich gekennzeichnet
Vgl. Joh 14,5-6; Jes 35,8, Apg 13,38
- Sicherheit gab es innerhalb ihrer Mauern – dort gab es keine Gefahr
a) vgl. „Ich bin die Tür“ Joh 10,7; Apg 4,12, Mt 11,28
b) die Sicherheit Joh 10,27-30, Rö 8,33-39
c) der Bürge war der Hohepriester solange er lebte 4Mo 35,24-25
Jesus der wahre Hohepriester lebt immer vgl. Heb 7,25, Rö 6,9; Off 1,18
- Ihre umfassende Versorgung aller Bedürfnisse Jos 20,4
a) der Flüchtende erhielt einen Ort wo er wohnen konnte
Vgl. Ps 107,7, Eph 1,3, Phil 4,6, Mt 6,33; Heb 13,5-6
b) in Christus ist der Flüchtende unantastbar und unanklagbar
Vgl. Röm 8,31; 1Kor 1,8; Kol 1,22
Beispiel Kain: Er wurde wegen des Brudermordes zu einem flüchtigen Menschen – er floh weg vom Angesicht des Herrn. 1Mo 4,14
Wir sollen vielmehr mit unserer Sünde zum Angesicht des Herrn fliehen. Kol 1,22
- Sagen, wo es hingeht
3.1 Predigtziel – warum halte ich diese Predigt?
Gott hat dem Menschen einen Zufluchtsort geschenkt. Dort findet er den notwendigen Schutz vor der Strafe seiner Vergehen.
Im Glauben darf heute der schuldige Sünder zu Jesus Christus fliehen, sein Anliegen an der Tür kundtun, seine Schuld bekennen und Rettung und Hilfe erfahren.
Einige persönliche Anwendungsfragen:
- Wohin fliehe ich, wenn ich vor meiner eigenen Schuld auf der Flucht bin?
- Warum ist dein Leben so voller Hast, Unruhe und Eile – was macht das Leben so unruhig?
- Wo bin ich evtl. aus der Gemeinschaft von Jesus geflohen oder habe ich mir etwas zu Schulden kommen lassen?
- Wo stehe ich Gefahr, mich vom Altar (Erlösung durch das Kreuz) und dem Hohepriester (Jesus) zu entfernen, so dass ich nicht mehr in Christus bleibe? (Joh 15)
- Bieten wir als Gemeinde eine Zufluchtsstätte, wo alle Menschen Vergebung und Versöhnung erfahren und Jesus kennenlernen?
3.2 Predigtthema – was sage ich in dieser Predigt?
Jesus Christus ist der wahre Hohepriester, der ewig lebt (Heb 7,25) und darum auch jedem, der an ihn glaubt dauerhaft Schutz und ewiges Leben anbietet. In Christus finden wir Zuflucht vor dem Gericht Gottes (Heb 6,18).
Nur wer in ihm bleibt und unter dem Schutz des Höchsten sitzt (Ps 91), der findet Ruhe, Frieden und eine ewige Wohnung in der Gegenwart Jesu. Der will gar nicht mehr weg.
Jesus ist die Zuflucht des Menschen, hier legt sich Angst, Sorge und alles Schuldgefühl.
3.3 Predigtentfaltung – wie sage ich es in dieser Predigt?
Sich bergen, wo Gott uns birgt. Nirgends sonst.
- Sich verstecken, wo es keinen Schutz gibt.
Der Mensch ist dauernd auf der Flucht
- Sich bergen, wo Gott birgt
Der Mensch findet nur in Jesus Ruhe
- Dortbleiben, wo Gott mich birgt
Der Mensch hat in Jesus alle Gewissheit
Das Asylrecht für Sünder
- Jesus – meine Zufluchtsstätte
- wir sind auf der Flucht und stehen unter dem Urteil, dass wir gesündigt haben
- der Sünder braucht eine Zufluchtsstätte, diese ist Jesus
- Das Kreuz – mein Schutz
- wir alle suchen Ruhe und Geborgenheit
- der Sünder findet sie nur durch den Stellvertreter, der die Strafe für ihn deckt
- das Opfer am Altar auf Golgatha bringt Schutz
- Der Hohepriester – meine Wohnung und Sicherheit
- wir alles finden unter dem HERRN Frieden und Sicherheit.
- Jesus hat unsere Schuld gesühnt und nun steht er als Bürge für uns ein.
- wir stehen unter dem persönlichen Schutz des Hohenpriesters.
(Klaus Eberwein)