Liebe Gemeindeleiter, liebe VZM
die sinkenden Inzidenzen ermöglichen auch Anpassungen und Lockerungen in Bezug auf unsere Gottesdienste und andere Veranstaltungen.
In Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 35/100.000 und 50/100.000 Einwohner sind folgende Anpassungen möglich.
- Das gemeinsame Singen ist wieder möglich, dabei muss aber eine Mund- und Nasenmaske getragen werden.
- Das Tragen vom Mund- und Nasenmaske ist am Sitzplatz nicht mehr zwingend. Dagegen ist das Tragen von Mund- und Nasenmasken beim reinlaufen und rauslaufen vom Gemeindehaus, beim Singen und Sprechen und wo ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann verpflichtend.
- Alle anderen Hygienemaßnahmen gelten weiterhin.
Ab einer 7-Tages-Inzidenz unter 35/100.000 Einwohner können Personen, die in gerader Linie verwandt sind, Geschwister und deren Nachkommen oder Personen, die dem eigenen Haushalt angehören, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner näher zusammensitzen.
Von Seiten der Landeskirche gelten folgende Regeln, die uns nur bedingt eine Orientierung geben können: Zum Selber-Nachlesen:
www.elk-wue.de…arbeitung.pdf
www.elk-wue.de…15.4.2021.pdf
Wichtig bleibt: Die Verantwortlichen in der Gemeinde müssen entscheiden, wie sie die Gemeinde durch diese Corona-Krise lenken. Gleichzeitig denken wir daran, dass jedes Verhalten vor Ort im „Ernstfall“ eines Infektionsgeschehens auch Auswirkungen auf unseren ganzen Verband hat.
Seid ganz herzlich gegrüßt und dem Herrn Jesus anbefohlen.
Eure
Klaus und Matthias und der ganze Christusbund-Verbands-Vorstand.
Update: Am 2. Juni haben wir euch unten anhängende Mail geschrieben. Nun müssen wir nochmal auf diese Mail zurückkommen, vor allem auf den folgenden Satz:
- Das Tragen vom Mund- und Nasenmaske ist am Sitzplatz nicht mehr zwingend. Dagegen ist das Tragen von Mund- und Nasenmasken beim reinlaufen und rauslaufen vom Gemeindehaus, beim Singen und Sprechen und wo ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann verpflichtend.
Hier haben wir aus dem Papier der Kirche zitiert, das wir auch als Link angegeben haben.
Durch verschiedene Nachfragen, da es hier ja einen Widerspruch gibt zur Verordnung für Religiöse Veranstaltungen des Kultusministeriums (https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Religioese+Angelegenheiten), in der eine generelle und ausnahmslose Maskenpflicht gefordert ist, kommen wir heute leider zu diesem Ergebnis:
Das Zitat aus dem Kirchenpapier wird unter anderem eingeleitet mit dem Satz:
“Vorbehaltlich strengerer staatlicher Regelungen gelten für die Dauer der Coronavirus-Pandemie, solange das Robert-Koch-Institut die Gefährdung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland mindestens als `mäßig ́ einstuft, folgende Bestimmungen…
- …
- …
- Das Tragen vom Mund- und Nasenmaske ist am Sitzplatz nicht mehr zwingend. Dagegen ist das Tragen von Mund- und Nasenmasken beim reinlaufen und rauslaufen vom Gemeindehaus, beim Singen und Sprechen und wo ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann verpflichtend.
- …“
Diesen einleitenden, hier rot markierten Satz haben wir leider so nicht wahrgenommen. Da haben wir zu schlampig gelesen. Das tut uns leid und wir bitten um Verzeihung.
Wir denken: Wir müssen hier der Regelung des Kultusministeriums folgen und daher wieder zurückrudern: Leider müssen wir immer noch Masken im Gottesdienst tragen. Nicht nur beim Singen, sondern immer.
Es tut uns leid, hier Verwirrung gestiftet zu haben, aber den Fehler müssen wir korrigieren.
Herzliche Grüße und Gott befohlen,
Matthias und Klaus