Aus der EJW-Landesstelle gibt es folgende zusammengefasste Informationen und Hinweise für die Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden, an denen auch wir uns als Christusbund orientieren und für uns angepasst haben.
Fahrplan für die Kinder- und Jugendarbeit
Nach mehreren Verordnungen und Lockerungen für die Wirtschaft und Schulen, wird nun auch die Kinder- und Jugendarbeit in den Blick genommen.
Die Lockerungen sind in drei Stufen geplant:
- 2. Juni bis 14. Juni
- 15. Juni bis 14. Juli
- ab 15. Juli
Seit 2. Juni können sich demnach wieder
- bis zu 15 Personen (Teilnehmer und Mitarbeitende zählen zusammen) im öffentlichen Raum treffen. Hierbei muss es sich um eine feste Gruppe handeln, die sich stunden- oder tageweise trifft.
- Für den Raum (z.B. Gemeindehaus oder Bolzplatz) gilt dann, dass je Person 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen.
- Der Abstand von 1,5 Meter sollte eingehalten werden.
- Die Daten von Teilnehmenden sind zur Nachverfolgbarkeit zu erheben und nach vier Wochen datenschutzkonform zu vernichten.
- Die Räume im Inneren sind jeweils stündlich gründlich durchzulüften.
- Die Flächen, die mit der Hand angefasst werden, sind täglich einmal gründlich zu reinigen.
- Bei mehreren Gruppen muss die Reinigung zweimal am Tag erfolgen.
Veranstaltungen mit über 500 Personen bleiben aktuell bis 31. August 2020 untersagt.
Link zu den aktuellen Verordnungen:
Kinder- und Jugendarbeit kann ab 2. Juni stufenweise beginnen
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Hinweis: Vor dem Hintergrund, dass die allgemeinen Versammlungseinschränkungen in der CoronaVO derzeit nur bis 14. Juni 2020 bestehen, ist davon auszugehen, dass sich die Regelungen in den nächsten Tagen und Wochen deutlich verändern werden und in der Folge dann auch die speziellen Regelungen für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit überarbeitet werden. Es ist deshalb auch bereits mit Wirkung vom 15. Juni 2020 eine überarbeitete Verordnung angekündigt.
Daher empfehlen wir ggf. noch bis zum 15.Juni 2020 abzuwarten und sich dann mit den entsprechenden aktuellen Bestimmungen eine mögliche Kinder- und Jugendarbeit vor Ort vorzubereiten.
Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeindehäusern
In der derzeit gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist nach §3 Abs. 2 CoronaVO derzeit bis 14. Juni 2020 ein Zusammentreffen von maximal 10 Personen erlaubt.
Hiervon abweichend gilt für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung des Sozialministeriums vom 29. Mai 2020 für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, dass Gruppen von insgesamt 15 Personen (Teilnehmende und Mitarbeitende zählen dabei zusammen) erlaubt sind. Zudem muss je Person eine Fläche von 10 qm zur Verfügung stehen. Ggf. schränkt diese Bedingung die Anzahl von Personen in einem Raum deutlich ein.
Für die Kinder- und Jugendarbeit heißt das momentan konkret:
- Angebote für Kinder- und Jugendarbeit können seit dem 2. Juni mit bis zu 15 Personen (Teilnehmende und Mitarbeitende zählen dabei zusammen) wieder durchgeführt werden, wenn die Hygienehinweise und weitere Vorgaben gemäß der Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit berücksichtigt werden.
- Einschränkend ist zu berücksichtigen, dass für Angebote mit Übernachtungen und Verpflegungen weitere Verordnungen (Beherbergung und Gaststätten) einzubeziehen sind.
- Die Gemeindeleitung vor Ort entscheidet darüber, ob die Räumlichkeiten für die Kinder- und Jugendarbeit geöffnet werden.
- Gemeinden müssen die Umsetzung der geforderten Hygienekonzepte selbständig erarbeiten und umsetzen und verantworten diese auch.Als Orientierung für die Erstellung eines Hygienekonzept können folgende Link hilfreich sein. Allerdings ist zu beachten, dass unserer Kinder- und Jugendarbeit meist in eigenen und nicht in kirchlichen Gebäuden stattfindet und daher die Absprache mit der Gemeindeleitung stattfinden.
Checkliste zur Wiederaufnahme der Kinder- und Jugendarbeit in Räumen
Grundsätzlich ist die Ortspolizeibehörde für die Um- und Durchsetzung der Verordnungen zuständig. Bei zweifelhaften Auslegungsfragen empfehlen wir deshalb auch eine Abstimmung mit der Behörde.
Tipps für den Sommer
Fünf Sterne für den Sommer 2020 – ein Angebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Sommerferien 2020
Damit es auch in diesem Sommer attraktive Freizeiten gibt haben Hauptamtliche und BFDlerinnen der Landesstelle des EJW in Zusammenarbeit mit Ehren- und Hauptamtlichen aus CVJM, Bezirks- und Ortsjugendwerken schon Ende April begonnen, attraktive Angebote für Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Diese könnten unter der Federführung der Orte und Bezirke vor Ort stattfinden, falls die In- und Auslandsfreizeiten im Sommer in der gewohnten Form nicht durchführbar sind. Zusätzlich gibt es unter dem Stichwort „Summer-Spirit“ Angebote für junge Erwachsene.
Hier kann die ausführliche Beschreibung sowie Begleitmaterial des Sommerangebotes heruntergeladen werden.