Die komplette Verordnung findet man hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-jugendhaeuser/
Zulässige Personenzahl bei einer Gruppenstunde:
Siehe auch § 2 der o.g. Verordnung.
1) Angebote ohne Übernachtung
1.1) Ohne 3G:
Test wird empfohlen. Teilnehmende Personen stehen namentlich und zahlenmäßig fest.
- Veranstaltungsort: drinnen + draußen
- Zulässige Personenzahl (inkl. MA): 36 P.
- Gruppen müssen gebildet werden: Ab 25 P. / Gruppen bilden mit max. 24 P.
- Abstand: Nur zwischen den Gruppen gilt die Abstandsempfehlung
- Maske: Maskenpflicht ab 6 Jahre
1.2) Mit 3G:
Gilt für alle Kinderstunden und Jungscharen und Teenie-Kreise, da die Teilnehmer der Gruppenstunden entweder unter 7 Jahre alt sind (sie gelten nach §5 (2) CV als „getestet“) oder Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden. Mitarbeiter müssen ebenfalls „3G“ erfüllen.
- Veranstaltungsort: drinnen + draußen
- Zulässige Personenzahl (inkl. MA): 420 P.
- Gruppen müssen gebildet werden: Ab 37 P. / Gruppen bilden mit max. 36 P.
- Abstand: Nur zwischen den Gruppen gilt die Abstandsempfehlung
- Maske bei Basis- + Warnstufe: Innerhalb der Gruppe keine Maskenpflicht
- Maske bei Alarmstufe: Maskenpflicht (Ausnahme im Freien mit 1,5m Abstand)
Muss immer berücksichtigt werden:
- Abstandsempfehlung nach §2 CV
- Hygienekonzept nach §7 CV
- Datenverarbeitung nach §8 CV
- Raumgröße nach § 6 (1) CV Ki/Ju (empfohlener Abstand muss möglich sein)
2) Angebote mit Übernachtung
2.1) Nur mit 3G erlaubt
Nachweis muss am Anreisetag vorgelegt werden, alle 3 Tage muss getestet werden.
- Zulässige Personenzahl (inkl. MA): 420 P.
- Gruppen müssen gebildet werden: Ab 37 P. / Gruppen bilden mit max. 36 P.
- Abstand: Nur zwischen den Gruppen gilt die Abstandsempfehlung. Belegung der Übernachtungsräume soll nicht geändert werden.
- Maske: Innerhalb der Gruppe gilt keine Maskenpflicht (gilt für Basis-, Warn- und Alarm-Stufe)
Muss immer berücksichtigt werden:
- Abstandsempfehlung nach §2 CV
- Hygienekonzept nach §7 CV
- Datenverarbeitung nach §8 CV
- Raumgröße nach § 6 (1) CV Ki/Ju (empfohlener Abstand muss möglich sein)
- Präventions- und Ausbruchmanagement nach §7 CV Ki/Ju
Für alle Angebote gilt:
- Die angegebenen Zahlen gelten für den Aufenthalt in Gruppenräumen und dem dazugehörenden Gelände der Veranstaltung. Im öffentlichen Raum gilt die offizielle Kontaktbeschränkung (Abstandsregel + Maskenpflicht).
- Die Fläche für das Angebot muss so groß sein, dass die Abstandsregel eingehalten werden kann (pro Person sind ca. 1,8 m² nötig).
Falls ein 3G-Nachweis für Teilnehmer und Mitarbeiter nötig ist:
- Genesenen- (Geltungsdauer 6 Monate) bzw. Impfnachweise brauchen nur einmal vorgelegt werden.
- Für Schüler gilt als Nachweis die Vorlage eines Schülerausweises oder eine andere glaubhafte Bestätigung (Zeugnis, Fahrkarte…).
- Ein Nachweis muss zu Beginn der Gruppenstunde/Freizeit vorgelegt werden.
- Ein Antigen-Schnelltest darf gem. CV KI/Ju §6 (3) bei Schülern bis zu 48 Stunden alt sein. Ein PCR-Test darf max. 48 Stunden alt sein.
Wir bitten euch alle, diese Regelungen mit viel Fingerspitzengefühl und mit gutem, zuversichtlichem und einladendem Unterton bekannt zu machen. Sicher ist hier auch immer wieder die Einschätzung eines gesunden Menschenverstandes nötig.