Info-Mail

Info: Rechtliche Fragen zum Livestream von Gottesdiensten (Update 28.08.)

Zusammenfassung:

  • Die Verwendung von GEMA-registrierten Liedern/Musik bei Online-Gottesdiensten auf YouTube, Facebook und Instagram ist durch die bestehenden Verträge der Verwertungsgesellschaft mit den Anbietern der Plattformen abgedeckt.
  • Beim Streaming bzw. Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Musikwerken auf der eigenen Website gilt seitens der GEMA aktuell eine Ausnahmeregelung. Für die Zeit, in der keine Gottesdienste vor Ort durchgeführt werden können, kann die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken auf der eigenen Gemeinde-Website als abgegolten betrachtet werden. Eigentlich sind sonst entsprechende Lizenzen zu erwerben.
  • Für das Einblenden von Liedtexten kann eine zusätzliche Streaming-Lizenz bei CCLI erworben werden https://de.ccli.com/streaming/.
  • Der Pauschalvertrag mit VG Musikedition wurde bis zunächst 15.09. bis 31.12.2022 um das Einblenden von Liedern und Liedtexten im Rahmen des Gottesdienst-Streamings (bzw. zeitversetzt bis max. 72 Stunden) erweitert.
  • Ob eine Rundfunklizenz notwendig ist, kann Anhang vier Kriterien geprüft werden: Checkliste zur Einordnung von Streaming-Angeboten im Internet. Die Medienanstalten haben aber ein Pragmatisches Vorgehen bei Live-Streamings und ein vereinfachtes Anzeigeverfahren in der Corona-Krise angekündigt.
  • Generell ist auf das Urheberrechtsgesetz und ggf. auf Lizenzen z.B. bei eingeblendeten Bildern in PowerPoints oder bei Zitaten zu achten.
  • Bei der Aufnahme/Produktion sind Regelungen und Anweisungen der Behörden zu Zusammenkünften sowie entsprechende Infektionsschutzmaßnahmen zu beachten.

(Hinweis: Stand 28.08.2020 | Die Angaben sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar.)


Mitteilung vom 19.03.2020:

Liebe Geschwister in den Gnadauer Verbänden,

da sich die Anfragen häufen, wie die Rechts- und Gebührenlage aussieht, wenn man Gottesdienste online live streamt bzw. auch als Aufnahme zum Download anbietet, hatte ich heute nochmals direkten Kontakt mit der GEMA.

Grundsätzlich gilt:
der bestehende Rahmenvertrag zwischen EKD und GEMA gilt ebenso für alle Gemeinschaftsverbände und er schließt Gottesdienst-Livestreaming mit ein – auch für Musik/Lieder!
[Eigentlich sollte dazu heute eine aktuelle Pressemeldung der GEMA herauskommen, die liegt mir bisher aber noch nicht vor.]

Einblenden von Liedtexten:
Nicht abgedeckt ist das Einblenden von Liedtexten, weil dies nicht die GEMA, sondern CCLI bzw. VG-Musik-Lizenzen betrifft. Bitte beachten Sie dazu die angehängte CCLI-Information (Seite 1: „Bitte blenden Sie im Stream keine Liedtexte ein, da Streaming nicht Bestandteil der CCLI-Lizenz ist.“)

Einstellen von Gottesdienst-Aufnahmen:
Hier war bisher die allgemeingültige Aussage, dass jede Gottesdienst-Aufnahme, die zum Download ins Netz gestellt wird, keine Musik enthalten darf. Hier habe ich heute eine andere Auskunft von der GEMA bekommen.
a. Gottesdienste, die über YouTube eingestellt werden, sind bereits über die YouTube-Nutzerlizenz abgedeckt. Wer über sein YouTube-Konto einen GD-Upload macht, muss keine Gebühren für Musik bezahlen.
b. Gottesdienst-Aufnahmen, die nicht über YouTube, sondern direkt auf der Gemeinde-Homepage zum Download stehen, sind dagegen lizenzpflichtig. Hier fällt eine Gebühr an, die sich nach der erwarteten Anzahl von Downloads richtet. Bei bis zu 57 Downloads pro Gottesdienst fallen mtl. 20,- € bzw. jährlich 240,- € an; siehe „Abrufpaket 1“ im angehängten Tarifblatt, Seite 4 (1).
c. Das „Lizenzpaket Music on Demand Download“ kann online beantragt werden: https://online.gema.de/lipo/online – Der Höhe der Gebühr wird sofort ermittelt.

Wir hoffen, hiermit etwas mehr Klarheit in den Lizenz-Dschungel gebracht zu haben. Und der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass diese Informationen nicht rechtsverbindlich sind, da sie zum Teil auf telefonischen Aussagen der GEMA beruhen.

Herzliche Grüße aus der Gnadauer Zentrale
Frank Spatz

Anlagen:
CCLI Streaming Information Für Gemeinden
GEMA Tarifblatt VR OD 10 (Musikinhalte Auf Webseiten)


Ergänzung zur Mitteilung vom 19.03.2020:

Liebe Geschwister,

im Moment ergeben sich jeden Tag neue Rechtslagen. Ganz aktuell hat es heute eine erweiterte Regelung zwischen der EKD und der GEMA gegeben. Und ich habe auch mit Lucas Di Nunzio / CCLI gesprochen, der ein gewissen Entgegenkommen signalisiert hat bei der Frage, ob Liedtexte eingeblendet werden dürfen. Hier nun also die Neuerungen bzw. im ersten Punkt nur die offizielle Bestätigung, die mir nun auch schriftlich direkt von der GEMA vorliegt.

1. GEMA: YouTube / Social Media Plattformen

Das Hochladen von urheberrechtlichen geschützten Musikwerken auf diesen Plattformen sowie das Streaming oder Downloaden dieser Werke, ist über die bestehenden Verträge mit den entsprechenden Betreibern abgegolten.

Auf die Kirchengemeinenden kommen somit keine weiteren Kosten zu.

2. GEMA: Eigene Homepage / Website

Die GEMA hat sich entschlossen, für die Zeit in denen die Gottesdienste nicht vor Ort durchgeführt werden können, die Nutzung von urheberechtlich geschützten Musikwerken im Rahmen des Streamings oder des Downloadens über die Kirchengemeinden eigenen Websites durch die bestehenden Pauschalverträge als abgegolten zu betrachten. Die Art der Musikwiedergabe, live durch den Organist oder Tonträger, ist dabei unerheblich.

3. CCLI – Einblenden von Liedtexten vorübergehend teilweise erlaubt

CCLI kann keine generelle Freigabe geben, dass Liedtexte beim Streaming eingeblendet werden dürfen. Denn dazu bräuchte es die Zustimmung von mehr als 150 verschiedenen Verlagen als Rechteinhaber. ABER: SCM-Hänssler hat sich bereit erklärt, dass alle Liedtexte, für die die Rechte bei SCM liegen,  „kostenfrei bis zunächst 30.06. mit besonderem Hinweis auf Pflicht zur Angabe von vollständigen Liedinfos und Nutzungsmeldung“ eingeblendet werden dürfen.

4. VG Musikedition – Einstellen bzw. Einblenden von Noten und Liedtexten im Internet

Mit der VG Musikedition hat die EKD vereinbart, dass für den Zeitraum von sechs Monaten der Pauschalvertrag zwischen der VG Musikedition und EKD dahingehend erweitert wird, dass die Berechtigten das Recht erhalten, Lieder/Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten (max. 72 Stunden) Übertragung von Gottesdiensten, anderen kirchlichen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art sowie sonstigen gemeindlichen, nicht-kommerziellen Veranstaltungen zugänglich zu machen. Dieser Vertrag gilt für sechs Monate, also in etwa bis Mitte September. Sie haben damit die Rechtssicherheit, wenn Sie den Gemeindegliedern Noten und Liedtexte online zur Verfügung stellen. Rechtssicherheit über den Zeitraum von 72 Stunden hinaus besteht unabhängig davon für gemeinfreie Werke. Bitte beachten Sie, dass diese Erweiterung die von der VG Musikedition wahrgenommenen Rechte betrifft. Bei Einzelverträgen mit anderen Rechteinhabern muss eine Regelung separat gefunden werden.

Soweit das heute Update.

Viele Grüße aus Kassel
Frank Spatz


Mitteilung vom 26.03.2020:

Liebe Gnadauer Mitgliedswerke und -Verbände,

für alle, die sich mit Gottesdienst-Streaming beschäftigen gibt es hier noch eine aktualisierte Meldung von CCLI (als Ergänzung zu meiner Rundmail vom 19.3.).

CCLI ist es nun in relativ kurzer Zeit gelungen, Vereinbarungen mit allen Lizenzpartnern (Verlagen) zu treffen bzgl. Streamen von Liedern. Allerdings ist diese Ergänzung zu den bestehenden Lizenzen nicht kostenfrei, sondern es muss eine zusätzliche Streaming-Lizenz erworben werden. Alle Informationen dazu und die Preisliste sind unter  https://de.ccli.com/streaming/ zu finden. Leider ist es nicht möglich, Sonderrabatte für uns als Partner mit einem Rahmenvertrag zu bekommen (abgesehen von den 10% im ersten Jahr).

Herzliche Grüße
Frank Spatz