{"id":25,"date":"2020-03-19T10:14:59","date_gmt":"2020-03-19T09:14:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.christusbund.de\/corona-portal\/?p=25"},"modified":"2020-09-19T16:06:41","modified_gmt":"2020-09-19T14:06:41","slug":"rechtliche-fragen-zum-livestream-von-gottesdiensten-update","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christusbund.de\/news\/2020\/03\/19\/rechtliche-fragen-zum-livestream-von-gottesdiensten-update\/","title":{"rendered":"Info: Rechtliche Fragen zum Livestream von Gottesdiensten (Update 28.08.)"},"content":{"rendered":"<h4>Zusammenfassung:<\/h4>\n<ul>\n<li>Die Verwendung von GEMA-registrierten <strong>Liedern\/Musik<\/strong>\u00a0bei Online-Gottesdiensten auf <strong>YouTube, Facebook <\/strong>und<strong> Instagram<\/strong> ist durch die bestehenden Vertr\u00e4ge der Verwertungsgesellschaft mit den Anbietern der Plattformen <strong>abgedeckt<\/strong>.<\/li>\n<li>Beim Streaming bzw. Bereitstellen von urheberrechtlich gesch\u00fctzten Musikwerken auf der <strong>eigenen Website<\/strong> gilt seitens der GEMA aktuell eine <strong>Ausnahmeregelung<\/strong>. F\u00fcr die Zeit, in der keine Gottesdienste vor Ort durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, kann die Nutzung von urheberrechtlich gesch\u00fctzten Musikwerken auf der eigenen Gemeinde-Website als abgegolten betrachtet werden. Eigentlich sind sonst entsprechende Lizenzen zu erwerben.<\/li>\n<li>F\u00fcr das <strong>Einblenden\u00a0von Liedtexten<\/strong> kann eine zus\u00e4tzliche <strong>Streaming-Lizenz bei CCLI<\/strong> erworben werden <a href=\"https:\/\/de.ccli.com\/streaming\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/de.ccli.com\/streaming\/.<\/a><\/li>\n<li>Der Pauschalvertrag mit <strong>VG Musikedition<\/strong> wurde bis <del>zun\u00e4chst 15.09.<\/del> bis 31.12.2022 um das <strong>Einblenden von Liedern<\/strong> und <strong>Liedtexten<\/strong> im Rahmen des Gottesdienst-Streamings (bzw. zeitversetzt bis max. 72 Stunden) erweitert.<\/li>\n<li>Ob eine <strong>Rundfunklizenz<\/strong> notwendig ist, kann Anhang vier Kriterien gepr\u00fcft werden: <a href=\"https:\/\/www.medienanstalt-nrw.de\/fileadmin\/user_upload\/lfm-nrw\/Regulierung\/Internet\/Checkliste_-_Streaming-Angebote_im_Internet_1_.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Checkliste zur Einordnung von Streaming-Angeboten im Internet<\/a>. Die Medienanstalten haben aber ein <a href=\"https:\/\/www.die-medienanstalten.de\/service\/pressemitteilungen\/meldung\/news\/pragmatisches-vorgehen-bei-live-streamings\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Pragmatisches Vorgehen bei Live-Streamings<\/a> und ein vereinfachtes Anzeigeverfahren in der Corona-Krise angek\u00fcndigt.<\/li>\n<li>Generell ist auf das <strong>Urheberrechtsgesetz<\/strong> und ggf. auf Lizenzen z.B. bei eingeblendeten Bildern in PowerPoints oder bei Zitaten zu achten.<\/li>\n<li>Bei der Aufnahme\/Produktion sind Regelungen und <strong>Anweisungen der Beh\u00f6rden zu Zusammenk\u00fcnften<\/strong> sowie entsprechende Infektionsschutzma\u00dfnahmen zu beachten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>(Hinweis: Stand 28.08.2020 | Die Angaben sind ohne Gew\u00e4hr und stellen keine Rechtsberatung dar.)<\/p>\n<hr \/>\n<h4>Mitteilung vom 19.03.2020:<\/h4>\n<p>Liebe Geschwister in den Gnadauer Verb\u00e4nden,<\/p>\n<p>da sich die Anfragen h\u00e4ufen, wie die Rechts- und Geb\u00fchrenlage aussieht, wenn man Gottesdienste online live streamt bzw. auch als Aufnahme zum Download anbietet, hatte ich heute nochmals direkten Kontakt mit der GEMA.<\/p>\n<p><strong>Grunds\u00e4tzlich gilt:<\/strong><br \/>\nder bestehende Rahmenvertrag zwischen EKD und GEMA gilt ebenso f\u00fcr alle Gemeinschaftsverb\u00e4nde und er schlie\u00dft Gottesdienst-Livestreaming mit ein \u2013 auch f\u00fcr Musik\/Lieder!<br \/>\n[Eigentlich sollte dazu heute eine aktuelle Pressemeldung der GEMA herauskommen, die liegt mir bisher aber noch nicht vor.]<\/p>\n<p><strong>Einblenden von Liedtexten:<\/strong><br \/>\nNicht abgedeckt ist das Einblenden von Liedtexten, weil dies nicht die GEMA, sondern CCLI bzw. VG-Musik-Lizenzen betrifft. Bitte beachten Sie dazu die angeh\u00e4ngte CCLI-Information (Seite 1: \u201eBitte blenden Sie im Stream keine Liedtexte ein, da Streaming nicht Bestandteil der CCLI-Lizenz ist.\u201c)<\/p>\n<p><strong>Einstellen von Gottesdienst-Aufnahmen:<\/strong><br \/>\nHier war bisher die allgemeing\u00fcltige Aussage, dass jede Gottesdienst-Aufnahme, die zum Download ins Netz gestellt wird, keine Musik enthalten darf. Hier habe ich heute eine andere Auskunft von der GEMA bekommen.<br \/>\na. Gottesdienste, die \u00fcber YouTube eingestellt werden, sind bereits \u00fcber die YouTube-Nutzerlizenz abgedeckt. Wer \u00fcber sein YouTube-Konto einen GD-Upload macht, muss keine Geb\u00fchren f\u00fcr Musik bezahlen.<br \/>\nb. Gottesdienst-Aufnahmen, die nicht \u00fcber YouTube, sondern direkt auf der Gemeinde-Homepage zum Download stehen, sind dagegen lizenzpflichtig. Hier f\u00e4llt eine Geb\u00fchr an, die sich nach der erwarteten Anzahl von Downloads richtet. Bei bis zu 57 Downloads pro Gottesdienst fallen mtl. 20,- \u20ac bzw. j\u00e4hrlich 240,- \u20ac an; siehe \u201eAbrufpaket 1\u201c im angeh\u00e4ngten Tarifblatt, Seite 4 (1).<br \/>\nc. Das \u201eLizenzpaket Music on Demand Download\u201c kann online beantragt werden: https:\/\/online.gema.de\/lipo\/online &#8211; Der H\u00f6he der Geb\u00fchr wird sofort ermittelt.<\/p>\n<p>Wir hoffen, hiermit etwas mehr Klarheit in den Lizenz-Dschungel gebracht zu haben. Und der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass diese Informationen nicht rechtsverbindlich sind, da sie zum Teil auf telefonischen Aussagen der GEMA beruhen.<\/p>\n<p>Herzliche Gr\u00fc\u00dfe aus der Gnadauer Zentrale<br \/>\nFrank Spatz<\/p>\n<p><strong>Anlagen:<br \/>\n<\/strong><a href=\"https:\/\/www.christusbund.de\/news\/wp-content\/uploads\/sites\/37\/2020\/03\/CCLI-Streaming-Information-fu\u0308r-Gemeinden.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">CCLI Streaming Information Fu\u0308r Gemeinden<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.christusbund.de\/news\/wp-content\/uploads\/sites\/37\/2020\/03\/GEMA-Tarifblatt-VR-OD-10-Musikinhalte-auf-Webseiten.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">GEMA Tarifblatt VR OD 10 (Musikinhalte Auf Webseiten)<\/a><\/p>\n<hr \/>\n<h4>Erg\u00e4nzung zur Mitteilung vom 19.03.2020:<\/h4>\n<p>Liebe Geschwister,<\/p>\n<p>im Moment ergeben sich jeden Tag neue Rechtslagen. Ganz aktuell hat es heute eine erweiterte Regelung zwischen der EKD und der GEMA gegeben. Und ich habe auch mit Lucas Di Nunzio \/ CCLI gesprochen, der ein gewissen Entgegenkommen signalisiert hat bei der Frage, ob Liedtexte eingeblendet werden d\u00fcrfen. Hier nun also die Neuerungen bzw. im ersten Punkt nur die offizielle Best\u00e4tigung, die mir nun auch schriftlich direkt von der GEMA vorliegt.<\/p>\n<p><strong><u>1. GEMA: YouTube \/ Social Media Plattformen<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Das Hochladen von urheberrechtlichen gesch\u00fctzten Musikwerken auf diesen Plattformen sowie das <span style=\"color: #ff0000;\">Streaming<\/span> oder Downloaden dieser Werke, <span style=\"color: #ff0000;\">ist \u00fcber die bestehenden Vertr\u00e4ge mit den entsprechenden Betreibern abgegolten.<\/span><\/p>\n<p>Auf die Kirchengemeinenden kommen somit keine weiteren Kosten zu.<\/p>\n<p><strong><u>2. GEMA: Eigene Homepage \/ Website<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Die GEMA hat sich entschlossen, <span style=\"color: #ff0000;\">f\u00fcr die Zeit in denen die Gottesdienste nicht vor Ort durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, die Nutzung von urheberechtlich gesch\u00fctzten Musikwerken im Rahmen des Streamings oder des Downloadens \u00fcber die Kirchengemeinden eigenen Websites durch die bestehenden Pauschalvertr\u00e4ge als abgegolten zu betrachten.<\/span> Die Art der Musikwiedergabe, live durch den Organist oder Tontr\u00e4ger, ist dabei unerheblich.<\/p>\n<p><strong><u>3. CCLI \u2013 Einblenden von Liedtexten <\/u><\/strong><strong><u>vor\u00fcbergehend teilweise erlaubt<\/u><\/strong><\/p>\n<p>CCLI kann keine generelle Freigabe geben, dass Liedtexte beim Streaming eingeblendet werden d\u00fcrfen. Denn dazu br\u00e4uchte es die Zustimmung von mehr als 150 verschiedenen Verlagen als Rechteinhaber. ABER: <span style=\"color: #ff0000;\">SCM-H\u00e4nssler hat sich bereit erkl\u00e4rt, dass alle Liedtexte, f\u00fcr die die Rechte bei SCM liegen, \u00a0\u201ekostenfrei bis zun\u00e4chst 30.06. mit besonderem Hinweis auf Pflicht zur Angabe von vollst\u00e4ndigen Liedinfos und Nutzungsmeldung\u201c eingeblendet werden d\u00fcrfen.<\/span><\/p>\n<p><strong><u>4. VG Musikedition &#8211; Einstellen bzw. Einblenden von Noten und Liedtexten im Internet<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Mit der VG Musikedition hat die EKD vereinbart, dass f\u00fcr den Zeitraum von sechs Monaten der Pauschalvertrag zwischen der VG Musikedition und EKD dahingehend erweitert wird, dass die Berechtigten das Recht erhalten, <span style=\"color: #ff0000;\">Lieder\/Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten (max. 72 Stunden) \u00dcbertragung von Gottesdiensten<\/span>, anderen kirchlichen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art sowie sonstigen gemeindlichen, nicht-kommerziellen Veranstaltungen <span style=\"color: #ff0000;\">zug\u00e4nglich zu machen<\/span>. Dieser Vertrag gilt f\u00fcr sechs Monate, also in etwa bis Mitte September. Sie haben damit die Rechtssicherheit, wenn Sie <span style=\"color: #ff0000;\">den Gemeindegliedern Noten und Liedtexte online zur Verf\u00fcgung stellen<\/span>. Rechtssicherheit \u00fcber den Zeitraum von 72 Stunden hinaus besteht unabh\u00e4ngig davon f\u00fcr gemeinfreie Werke. Bitte beachten Sie, dass diese Erweiterung die von der VG Musikedition wahrgenommenen Rechte betrifft. Bei Einzelvertr\u00e4gen mit anderen Rechteinhabern muss eine Regelung separat gefunden werden.<\/p>\n<p>Soweit das heute Update.<\/p>\n<p>Viele Gr\u00fc\u00dfe aus Kassel<br \/>\nFrank Spatz<\/p>\n<hr \/>\n<h4>Mitteilung vom 26.03.2020:<\/h4>\n<p><span style=\"color: #333333;\">Liebe Gnadauer Mitgliedswerke und -Verb\u00e4nde,<\/span><\/p>\n<p>f\u00fcr alle, die sich mit Gottesdienst-Streaming besch\u00e4ftigen gibt es hier noch eine aktualisierte Meldung von CCLI (als Erg\u00e4nzung zu meiner Rundmail vom 19.3.).<\/p>\n<p>CCLI ist es nun in relativ kurzer Zeit gelungen, Vereinbarungen mit allen Lizenzpartnern (Verlagen) zu treffen bzgl. Streamen von Liedern. Allerdings ist diese Erg\u00e4nzung zu den bestehenden Lizenzen nicht kostenfrei, sondern es muss eine zus\u00e4tzliche Streaming-Lizenz erworben werden. Alle Informationen dazu und die Preisliste sind unter \u00a0<a href=\"https:\/\/de.ccli.com\/streaming\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/de.ccli.com\/streaming\/<\/a> zu finden. Leider ist es nicht m\u00f6glich, Sonderrabatte f\u00fcr uns als Partner mit einem Rahmenvertrag zu bekommen (abgesehen von den 10% im ersten Jahr).<\/p>\n<p>Herzliche Gr\u00fc\u00dfe<br \/>\nFrank Spatz<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zusammenfassung: Die Verwendung von GEMA-registrierten Liedern\/Musik\u00a0bei Online-Gottesdiensten auf YouTube, Facebook und Instagram ist durch die bestehenden Vertr\u00e4ge der Verwertungsgesellschaft mit den Anbietern der Plattformen abgedeckt. Beim Streaming bzw. 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